ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

INFO-DATA
BÜROORGANISATIONSGES. MBH & CO. KG
BLEICHERSTR. 3, 42283 WUPPERTAL

Stand: 1. Januar 2003

Teil: Hardware und Software

1.      Vertragsabschluß 

1.1    Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbezie-hungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ver­einbart werden. Hinweisen des Kunden auf seine Ge­schäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2    Angebote von Seiten INFO-DATA sind auch bezüglich der Preisangabe freibleibend und unverbindlich.

1.3    Werden INFO-DATA direkt oder durch Verkäufer von INFO-DATA Aufträge zugeleitet, so kommt ein entspre­chender Vertrag erst durch die schriftliche Bestätigung von INFO-DATA zustande. Lehnen wir nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang in Wuppertal die An­nahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt. Diese kann auch maschinell erstellt werden. Im Falle mangelnder Bonität des Kun­den behalten wir uns vor, die Leistungen bis zur Bewirkung der Gegenleistung oder der Vorlage ausreichender Sicherheiten zurückzuhalten.

1.4    Vorherige Auslieferung der Ware gilt nicht als Bestäti­gung.

1.5    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.

1.6    Wir können Konstruktions- und Formänderungen der Ware vornehmen, sofern diese Änderungen nicht grund­legender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

1.7    Verträge über Hardware sind Kaufverträge. Verträge über Software sind Lizenzverträge. Die beiderseitigen Verpflich­tungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Be­stimmungen, die durch Finanzierungsver-einbarungen des Kunden mit Dritten unberührt bleiben. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen. Das gilt auch dann, wenn wir Finanzierungen vermitteln. Finanzierungsanga-ben im Auftrag sind nur Zah­lungsbedingungen und las­sen den Kaufvertrag als solchen unberührt.

Teil: Hardware

2.     Preise und Zahlungsbedingungen

2.1    Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzli­chen Mehrwertsteuer, die der Kunde zusätzlich zu ent­richten hat.

2.2    Verpackungs- und Transportkosten trägt der Kunde und werden pro Lieferung berechnet.

2.3       Die Installation der Ware hat der Kunde gesondert zu zahlen. Hierfür gilt die jeweilige Preisliste.

2.4    Etwaige Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, so­fern die Ware vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als sechs Monate nach Vertragsabschluß geliefert wird.

2.5    Rechnungen sind zahlbar innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

2.6    Die Ablehnung von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor; die Annahme erfolgt stets nur zah­lungshalber. Diskont- und Wechselspesen sind vom Kun­den zu tragen und sofort zu entrichten.

2.7    Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz an­ders lautender Bestimmung des Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Kunden er­füllt sind.

2.8    Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zins­sat­zes mindestens jedoch 4 % über dem Bundesbank­dis­kontsatz - für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der je­weiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berech­nen. Die Zinsen sind sofort fällig.

2.9    Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns an­dere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so werden alle offenen For­de­rungen von uns gegen den Kunden fällig, auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Wir sind berechtigt, wegen aller Forderungen Sicherheiten zu ver­langen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vor­auszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Wir sind außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrunde liegen­den Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz we­gen Nichterfüllung zu verlangen.

2.10  Wir sind berechtigt, im Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden pauschal 30 % des Kaufpreises als Schadenersatz vom Kunden zu verlangen.

2.11  Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festge­stellt ist.

3.      Lieferzeiten
INFO-DATAwird sich bemühen, die angegebenen Liefertermine einzuhalten. In Fällen von Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, höherer Gewalt oder Nichtbelieferung von Unterlieferanten von INFO-DATA ist INFO-DATA be­rech­tigt, die Lieferung ganz oder teilweise abzulehnen, ohne daß der Kunde Anspruch auf Schadenersatz erhe­ben oder Nachlieferung verlangen oder vom Vertrag zu­rücktreten kann. Das gleiche gilt auch für alle anderen Fälle, in denen durch die Behinderung, die von INFO-DATA nicht zu vertreten ist, die Lieferung verzögert oder unmöglich wird. Der Kunde kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er ausdrücklich eine Lieferfrist als bindend schriftlich vereinbart hat, diese von INFO-DATA nicht eingehalten wird, der Kunde schriftlich eine Nach­frist von mindestens sechs Wochen gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatz-ansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine stehen dem Kunden nicht zu. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.

4.      Versand

4.1    Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen über­geben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager­verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kun­den verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Ver­sandbe­reitschaft auf ihn über. Wir sind berechtigt, je­doch nicht verpflichtet, Lieferungen im Interesse und für Rechnung des Kunden zu versichern.

4.2    Der Kunde muß die Sendung  bei Ankunft unverzüglich  auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestands­meldung, die vom Kunden unterschrieben sein muß, Mit­teilung machen. Im übrigen müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung, schriftlich mitgeteilt wer­den.

5.      Gewährleistung

5.1    Wir gewährleisten, daß die an den Kunden verkauften Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehlern sind. Die Gewährleistung besteht in dem kostenlosen Ersatz   der defekten Teile frei Bestimmungsort.

5.2    Mängelrügen sind unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach Wareneingang, der INFO-DATA schriftlich an­zugeben.

5.3    Defekte Teile müssen an uns unter Angabe der Matrikel­nummer des Erzeugnisses zurückgesandt werden. Transportkosten hierfür tragen wir.

5.4    Zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit der Erzeug­nisse sind nur von uns geprüfte Hardware-Aufrüstungen, Ersatzteile und Zubehör zu verwenden, die von uns geliefert wurden.

5.5     Gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten gewährt, soweit nicht individualvertraglich eine anderweitige Garantie vereinbart wurde. Die Gewähr-leistungsfrist beginnt mit dem Tag des Erhaltens der Ware.

5.6     Gegenüber Verbrauchern beträgt die Gewährleistungs-frist bei Gebrauchtwaren 1 Jahr und bei Neuwaren 2 Jahre

5.7     Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art - dar­unter fallen auch Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z. B. ent­gangener Gewinn, Folgeschäden, Verlust von Daten etc., für die Ansprüche wegen nicht rechtzeiti­ger oder mangel­hafter Ausführung der Nachbesserung sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vor­satz, gro­ber Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflich­ten haftet INFO-DATA - außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit - nur für den vertragstypi­schen, vernünfti­gerweise vorhersehbaren Schaden. Die­ser Haftungsaus­schluß gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Pro­dukthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Ge­genständen gehaftet wird. Es gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die aus­drücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung ge­rade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstan­den sind, abzusichern.

5.8    Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungen hinsichtlich der Kaufpreisforderung oder anderer Forderungen von INFO-DATA stehen dem Kunden wegen seiner vorgenannten Rechte nicht zu.

6.      Zusätzliche Bedingungen für Serviceleistungen

6.1    Leistungen im Rahmen eines Dienstleistungs-Service-Vertrages

- Gegenstand dieser Bedingungen sind technische Dienstleistungen, die an den Anlagen und Geräten erbracht werden.

- Die Art der Leistungen im einzelnen regelt ein gesonderter Dienstleisungs-Service-Vertrag.

6.2    Service-Leistungen gegen Aufwandsberechnung

- Die Ausführung und Berechnung erfolgt nach Zeit- und Materialaufwand entsprechend unserer Reparaturbedingungen, die diese Bedingungen ergänzen bzw. ihnen vorgehen, soweit darin abweichendes geregelt wird.

7.      Eigentumsvorbehalt

7.1    INFO-DATA behält sich das Eigentum an den von ihr ge­lieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Prei­ses unter der Abdeckung aller sonstigen Verbindlichkei­ten des Kunden vor, bei mehreren Verträgen bis zur restlosen Er­füllung der Verpflichtung des Kunden aus sämtlichen Ver­trägen. Bis zur Erfüllung sämtlicher An­sprüche der INFO-DATA gegenüber dem Kunden darf dieser über die gelie­ferte Ware vorbehaltlich der nach­stehenden Ziffer nicht verfügen.

7.2    Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist über die Ware, für die der Ei­gentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, anderweitig zu verfügen und bei vollständiger Zahlung des Kaufprei­ses dem Kunden eine gleiche oder gleichwertige Ware zu liefern.

7.3    Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in ordnungsge­mäßem Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde hiermit die ihm aus dem Weiterver­kauf der Ware zustehenden Forderungen bis zur Höhe unserer noch offenen Forderungen sicherheitshalber ab. Der Kunde ist verpflichtet, im Fall des Zahlungsverzugs auf unser er­stes Anfordern seine Kunden, an die er un­sere Ware ver­kauft hat und diese noch nicht bezahlt ist, zu benennen.

7.4    Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird der Kunde auf unser Eigentum hin­weisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

Teil: Software

8.      Software
Unabhängig von der Definition gilt im Rahmen der Geschäftsbedingungen zwischen der INFO-DATA und dem Kunden alles als Software, was im Rahmen eines Soft­ware-Auftrages überlassen wird.

9.      Lizenz

9.1    Die INFO-DATA gewährt dem Kunden gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und übertragbare Lizenz, die Software und Dokumentation zu benutzen.

9.2    Die INFO-DATA gewährt dem Kunden gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und über­tragbare Lizenz, ihm zur Verfügung gestelltes Knowhow von INFO-DATA zu benutzen.

9.3    Die Software ist dem Kunden im Sinne des § 19 UWG anvertraut.

9.4    INFO-DATA gibt die Rechte und Pflichten, die sie vom Lizenzgeber erhalten hat, weiter an den Kunden. Dieser verpflichtet sich, gegen die Vorschriften des Lizenzge­bers nicht zu verstoßen.

9.5    Software und Dokumentation und die damit verbundenen Eigentums- oder Urheberrechte stehen allein INFO-DATA und/oder ihren Lizenzgebern zu und stellen ein Geschäftsgeheimnis von INFO-DATA und/oder ihren Li­zenzgebern dar. Der Kunde erwirbt kein wie immer geartetes Recht an der Software bzw. der Dokumentation.

9.6    Der Kunde wird die Software nur jeweils auf einem Gerät und auf den von INFO-DATA freigegebenen Programm-trägern benutzen bzw. benutzen lassen. Der Kunde wird Software und Dokumentation vertraulich behandeln und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie vor unbefugter Bekanntgabe zu schützen. Es ist dem Kunden insbesondere ohne die schriftliche Einwilligung oder Anwei­sung der INFO-DATA nicht gestattet, Soft­ware und/oder Dokumentation ganz oder teilweise zu ko­pieren. Die Wei­tergabe an Dritte ist auf jeden Fall unzu­lässig. Diese Be­stimmung gilt entsprechend für die Be­nutzung des Knowhow der INFO-DATA.

9.7    Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehen­den Ziffern behält sich die INFO-DATA vor, unbeschadet der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluß der Annahme eines Fortsetzungszusammen-hangs eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10000,00 zu verlangen.

9.8    Der Kunde ist berechtigt, auf seine Kosten und Gefahr mit der schriftlichen Einwilligung der INFO-DATA die Software und Dokumentation für spezielle Zwecke anzu­passen und zu verändern. Die INFO-DATA wird dabei gegebenenfalls gegen besondere Berechnung Unterstüt­zung gewähren. Auch die geänderte Software und Do­kumentation unterlie­gen weiterhin den Bestimmungen dieser Bedingungen. Die INFO-DATA behält sich jedoch die Umstufung der Soft­ware in eine andere Kategorie vor.

10.    Vertragsgegenstand

10.1   Gegenstand des Vertrages sind:

- die Überlassung von System-Software und/oder systemnaher Software gemäß Dokumentation und/oder Leistungsschreibung

- die Überlassung von Standard-Software gemäß Dokumentation und/oder Leistungsbeschreibung

- die Änderung von Software und sonstige Software-Serviceleistungen gemäß jeweils gültiger Preisliste von INFO-DATA

10.2  Die Lieferung von Datenträgern und sonstigen körperli­chen Gegenständen ist nicht Inhalt dieses Vertrages. Hierfür ist gegebenenfalls ein gesonderter Vertrag abzu­schließen.

11.    Software-Kategorien
Die Software-Kategorien lauten wie folgt, wobei die     INFO-DATA sich das Recht vorbehält, die Kategorien un-ter Wahrung einer Ankündigungsfrist von drei Monaten    zu ändern.

1 A, Software unter besonderen Bedingungen
Diese Software kann durch endgültige Versionen ersetzt oder nach vorhergehender Benachrichtigung durch INFO-DATA zurück genommen werden.

2 A, System-Software und systemnahe Software
Modifizierungen auf Wunsch des Kunden können nicht durchgeführt werden.

3 A, 4A, Standard-Software
Internationale Standard-Soft­ware fällt unter Kategorie 3 A.
Nationale Standard-Software fällt unter Kategorie 4A.
Der Leistungsumfang dieser Programme ist in den Software-Beschreibungen der INFO-DATA definiert.

5 A, Individual-Software
Der Leistungsumfang dieser Programme richtet sich nach dem Leistungsverzeichnis

6 A, Katalog-Software
Von Dritten entwickelte und von der INFO-DATA vertriebene Software. Der Dritte überläßt derartige Software ausschließlich nach seinen Bedingungen.

7 A, umgestufte Software
Bei Software, die von der INFO-DATA in diese Kategorie umgestuft oder von vornher­ein eingeordnet wird, sind Pflege, Schulung und Modifizierung nicht vorgesehen.

12.    Leistungsumfang 

12.1  System-Software und systemnahe Software überläßt die INFO-DATA in dem Umfang, der die Funktionstüchtigkeit  des Systems und die Durchführung der Wartung der Hardware gewährleistet.

12.2  Standard-Software überläßt die INFO-DATA dem Kunden einschließlich eines Exemplars der Anwenderdokumenta­tion mit Bedienungsanleitung; die INFO-DATA legt den Umfang der Standard-Software fest.

12.3  Der Umfang für Individual-Software richtet sich nach dem Leistungsverzeichnis. Die Programmierung wird aufgrund einer Systemanalyse und eines Tests durchgeführt.

13.    Einarbeitung
Bei Standard-Software arbeitet INFO-DATA den Kunden gegen besondere Berechnung in die Bedienung der Soft­ware auf der betreffenden Hardware und in die Handha­bung der Formulare und Datenträger ein.

14.    Mitwirkung des Kunden

14.1  Der Kunde wird der INFO-DATA unverzüglich sämtliche Angaben machen, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.

14.2  Der Kunde wird der INFO-DATA auf Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge zur Verfügung stellen und die Testergebnisse auswerten/auswerten lassen        und überprüfen/überprüfen lassen.

14.3  Der Kunde wird der INFO-DATA auf Anforderung Testzeiten in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen/stellen lassen.

14.4  Mehrleistungen, die infolge unrichtiger oder lückenhafter Angaben erforderlich sind, gehen zu Lasten des Kunden. Das gleiche gilt für zeitliche Verzögerungen.

14.5  Der Kunde ist verpflichtet, die Pflege- und Wartungsanweisungen der INFO-DATA zu befolgen und insbeson­dere abgenutzte Datenträger rechtzeitig zu ersetzen bzw. erset­zen zu lassen. Die Folgen der Nichtbeachtung ge­hen auch während der Gewährleistungsfrist zu Lasten des Kunden.

15.    Zahlungsbedingungen Software 

15.1  Rechnungen bezüglich Software und Software-Service-leistungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

15.2  Wegezeiten werden zu einem verminderten Satz in Rechnung gestellt.

15.3  Zusätzliche Exemplare von Dokumentationen und sonsti­gen Software-Unterlagen werden gesondert berechnet.

15.4  Im übrigen gelten die Zahlungskonditionen Hardware.

16.    Termine

16.1  Die INFO-DATA bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ausdrück­lich eine Lieferfrist als bindend vereinbart wurde, diese von der INFO-DATA nicht eingehalten wird, der Kunde der INFO-DATA schriftlich eine Nachfrist von mindestens sechs Wo­chen gesetzt hat und diese fruchtlos verstri­chen ist.

16.2  Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung ir­gend­welcher Liefertermine stehen dem Kunden nicht zu. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausge­schlos­sen.

17.       Gewährleistung 

17.1     Dem Kunden ist bekannt, daß nach dem Stand der Technik Fehler in der Software nicht ausgeschlossen wer­den können. INFO-DATA gewährleistet während sechs Monaten ab Programmübergabe, daß nachvoll­ziehbare Programmfehler, die der Kunde schriftlich un­verzüglich mitteilt, durch kostenlose Updates oder Re­leases im Rah­men der Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Softwarelieferanten von INFO-DATA be­hoben werden. Alternativ behält sich INFO-DATA das Recht vor, den Kauf­preis für die Software zurückzuer­statten.

17.2  Die Gewährleistung entfällt für Programme der Kategorie 1 A, 7 A und hinsichtlich solcher Software oder Softwareteile, die vom Kunden geändert oder erweitert werden.

17.3  Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungen unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung herabzusetzen oder vom Einzel-Softwareauftrag zurückzutreten. Weiterge­hende Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung sind ausge­schlossen.

17.4    Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rechte  kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Forderungen von INFO-DATA zu, die sich nicht auf den Vertragsge-genstand beziehen.

17.5    Schadenersatzansprüche des Kunden jeglicher Art ge­gen INFO-DATA sind ausgeschlossen, insbesondere An­sprü­che auf Ersatz von Folgeschäden, wie z. B. bei Verlust von Daten oder entgangener Gewinn, Ansprüche aus Unmög­lichkeit, positiver Forderungsverletzung, we­gen unerlaubter Handlung und Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit in Fäl­len des Vorsatzes, grober Fahrlässig­keit und Fehlens zu­gesicherter Eigenschaften gesetzlich zwingend gehaftet wird. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz, gro­ber Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung we­sentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflich­ten haftet INFO-DATA - außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit - nur für den vertrags-typischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluß gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, abzusichern.

Teil: Hardware und Software

18.    Sonstiges

18.1  Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung werden Daten des Kunden, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit für die Durchführung des Auftra­ges erforderlich, bearbeitet und übermittelt.

18.2  Einschaltung von Sub-Unternehmen. INFO-DATA ist berechtigt, zur Erfüllung der Verpflichtungen Sub-Unternehmen einzuschalten.

18.3  Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirk­same Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit  wie möglich verwirklicht.

18.4  Erfüllungsort ist Wuppertal. Gerichtstand ist Wuppertal.